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DIE BAULEITUNG, DAS „A“ und „O“ 

EINES JEDEN BAUVORHABENS.

 

Die Landesbauordnung spricht von einem Bauleiter,

im Zusammenhang mit den Auftraggeberaufgaben. (Bauherr)

 

Als „Sachwalter des Bauherrn“ übernehmen sie vorrangig die Überwachung und Überprüfung der zu erbringenden Leistung, koordinieren die Arbeiten und sonstige Beteiligte (z.B. Behörden etc.) und stehen in direktem Kontakt mit dem Bauherrn, zur Klärung der Ausführung.

Bauleiter sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauvorhaben nach den gesetzlichen Regelungen.

Sie müssen sich nach den genehmigten Bauunterlagen richten und die Ausführungen der verschiedenen Arbeiten koordinieren und kontrollieren und dafür sorgen, dass, beim Bauvorhaben, die Termine eingehalten werden.

Der Ablauf des Bauprojekts sollte wirtschaftlich sein und die ausgeführten Arbeiten qualitativ gut ausgeführt werden.

Dabei müssen sie die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften überwachen und die auszuführenden Arbeiten mit den Unternehmen koordinieren.

Sobald die jeweiligen Gewerke abgeschlossen sind, wird der Bauleiter das Aufmass erstellen und die Bauabnahme veranlassen.

Außerdem überprüfen sie die Handwerkerrechnungen und führen die Bauabrechnung durch.

Neben diesen Tätigkeiten müssen sie Ausschreibungsunterlagen bearbeiten, Baukosten kalkulieren und Angebote für Bauvorhaben erstellen

Bauleitung

ALLE WISSEN ES BESSER …

(die einen vorher, die anderen nachher)

Aus dem Wunsch des Bauherren, sich den Ärger mit den Handwerkern zu ersparen, sind viele Management- Firmen für schlüsselfertiges Bauen entstanden, die günstige Angebote von Handwerksbetrieben nutzen und durch Ihren Verwaltungs- und Bauleitungsapparat und ihr legitimes Gewinnstreben, zusätzliche Kosten verursachen, die bis rund 20 % (und mehr) der eigentlichen Bauwerkskosten liegen.

 Wir zeigen Ihnen den erfolgreicheren Weg!

Bauen ohne unnötigen Stress.

Betreuung vom ersten Entwurf, bis zur Übergabe, -  und darüber hinaus.

Leistungsangebot

  • Erstellen eines Arbeitsplanes im Maßstab 1:50 betreffend der Rohbauarbeiten, in Anlehnung an den Baugenehmigungsplan
  • Einholen von Angeboten über die auszuführenden Gewerke
  • Prüfung und Auswertung der Angebote - Zusammenstellung der Gesamtkosten.
  • Vorbereitung und Abschluss der Handwerksverträge in Abstimmung mit dem AG
  • Erstellung eines Bauzeitenplanes
  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen, sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
  • Überwachung der Leistungen nach der Energieeinsparverordnung
  • Abnahme der einzelnen Gewerke unter Mitwirkung Anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, unter Feststellung von Mängeln - Bauabnahmen der einzelnen Gewerke werden, nach Möglichkeit, mit dem Auftraggeber durchgeführt.
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
  • Regelmäßige Durchführung von Baubesprechungen
  • Führen eines Bautagebuches
  • Gemeinsames Aufmass mit den bauausführenden Unternehmen
  • Rechnungsprüfung
  • Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle etc.

 

 

unser Bauleiter ist immer am meckern. 

 

Kopie_von_Bauleiter

 

 

 

 

 

 

 

 

Immobilien-Planung-
Bauleitung-Reisbach UG
(haftungsbeschränkt)


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  Bauleitung 
Hartmut Blank



im Bundesverband
Deutscher Sachverständiger
  des Handwerks







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